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Forschungszulagengesetz im Blick: Wo steht Deutschland im Europa-Vergleich?

Der Benchmark 2024 vergleicht internationale F&E-Steuereanreize weltweit. In der diesjährigen Ausgabe werden 23 Länder miteinander verglichen. Doch wo steht Deutschland im Europa-Vergleich?

Forschungszulagengesetz im Blick: Wo steht Deutschland im Europa-Vergleich?

Der Benchmark 2024 zeigt im aktuellen Vergleich internationaler Forschungs- und Entwicklungssteueranreize

  • Ayming hat den diesjährigen Benchmark zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung veröffentlicht, in dem internationale Programme verglichen werden.
  • Die globale Anwendbarkeit der FuE-Steuervergünstigungen in Deutschland wird als „mittel” bewertet, auch im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern.
  • Trotz jüngster Fördermaßnahmen für KMUs besteht in Deutschland noch Potenzial, um im internationalen Vergleich bei Entwicklungsmöglichkeiten aufzuholen.

Düsseldorf, 16.05.2024 – Im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes hat der Bundesrat am 22.03.2024 einer deutlichen Erweiterung der Forschungszulage zugestimmt. Doch Forschungs- und Entwicklungs­förderung gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern weltweit. Im neu erschienenen Benchmark untersucht die Unternehmensberatung Ayming genau das anhand von Vergleichs­kriterien, die zwei klare Kennzahlen verwenden: Förderumfang und Antragstellung. Basierend auf diesen Kriterien wurde Deutschland mit 23 anderen Ländern verglichen.

Möchten deutsche Unternehmen Steuergutschriften beantragen, so müssen sie einen zweistufigen Prozess durchlaufen. Zuerst ist es erforderlich, dass sie das technische Zertifikat für die Projektberechtigung beantragen und anschließend den finanziellen Anspruch einreichen. Die Antragsplattform ist zusammen mit weiteren erforderlichen Prozessen digitalisiert, was dieses Regelwerk zu einem der neuesten seiner Art macht.

Vergleicht man Deutschland mit seinen Nachbarländern, so weisen diese einige Unterschiede auf. Seit dem 28.03.24 bietet Deutschland eine Forschungszulage von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, begrenzt auf 2,5 Mio. € pro Jahr für Unternehmen. KMUs können sogar eine Förderung von 35 % mit einer Deckelung auf 3,5 Mio. € pro Jahr beantragen. Belgien gewährt eine Teilbefreiung von 80 % der Lohnsteuer für bestimmte FuE-Kosten, während die Schweiz eine Lohnsteuergutschrift von 32 % bis zu 350.000 Euro für förderfähige Ausgaben anbietet. In den Niederlanden können Unternehmen eine Lohnsteuergutschrift von bis zu 32 % für FuE-Projekte beantragen, mit einem zusätzlichen Zuschuss 16 % über diesem Betrag. Die Antragsverfahren und Förderzeitfenster variieren ebenfalls zwischen den Ländern. Neben der steuerlichen Förderung bietet fast jedes Land noch andere Möglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsförderungen. „Es ist für den deutschen Wirtschaftsstandort und Mittelstand ein enorm wichtiges Signal, dass die Forschungszulage nun erweitert und entfristet wurde.”, so Patrick Lerner, Managing Director bei Ayming.

Über Ayming:

Ayming ist ein internationaler Spezialist für Fördermittel und Innovationsförderung. Mit einer Erfahrung von über 35 Jahren hat die Unternehmensberatung gezielte Expertise im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsförderung. Über 1.400 Mitarbeitern in 14 Ländern weltweit unterstützen Unternehmen dabei, ihr volles Förderpotenzial auszuschöpfen.

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